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<oembed><version>1.0</version><provider_name>Cebus Celle</provider_name><provider_url>https://cebus-celle.de/es</provider_url><title>F&#xFC;r den Fahrgast - Cebus Celle</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="Vif7VuaHeW"&gt;&lt;a href="https://cebus-celle.de/es/service/fuer-den-fahrgast/"&gt;Para el pasajero&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;iframe sandbox="allow-scripts" security="restricted" src="https://cebus-celle.de/es/service/fuer-den-fahrgast/embed/#?secret=Vif7VuaHeW" width="600" height="338" title="&#xAB;F&#xFC;r den Fahrgast&#xBB; &#x2014; Cebus Celle" data-secret="Vif7VuaHeW" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" class="wp-embedded-content"&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;script type="text/javascript"&gt;
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ZUM ONLINE-FUNDB&#xDC;RO H&#xE4;ufig gestellte Fragen Muss ich f&#xFC;r die Aush&#xE4;ndigung meiner Fundsache etwas bezahlen? Nein, du bekommst deinen verlorenen Gegenstand nat&#xFC;rlich kostenlos zur&#xFC;ck. Wie kann ich mein Eigentum zur&#xFC;ckerhalten, wenn ich es nicht pers&#xF6;nlich abholen kann? Du kannst eine andere Person mit der Abholung bevollm&#xE4;chtigen. Den Versand von Fundsachen bieten wir nicht an. Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt und was passiert danach? Massenfundsachen wie Kleidung, Regenschirme, Rucks&#xE4;cke, Turmbeutel etc. werden maximal 6 Wochen aufbewahrt.&#xA0;Wertgegenst&#xE4;nde wie Mobiltelefone, Geldb&#xF6;rsen, Schmuck und Uhren, werden maximal 6 Monate aufbewahrt. Nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen entsorgt oder an caritative Einrichtungen gegeben. Was passiert mit Ausweisen / Personaldokumenten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist? Diese werden an die Beh&#xF6;rde geschickt, die das Dokument ausgestellt hat. Was passiert mit gefundenen EC- oder Kreditkarten, PAYBACK-Karten, Mitgliederausweisen etc. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist? Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet. Wie kann ich mein Eigentum an einem Schl&#xFC;ssel nachweisen und was passiert mit Schl&#xFC;sseln nach der Aufbewahrungsfrist? Der Abgleich kann durch einen Zweitschl&#xFC;ssel erfolgen oder durch m&#xF6;glicherweise vorhandene Seriennummern. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Schl&#xFC;ssel&#xA0;vernichtet. Welche Fundsachen werden nicht aufgehoben? Verderbliche Lebensmittel. Gef&#xFC;llte Brot- und Getr&#xE4;nkebeh&#xE4;lter. Stark verschmutzte und &#xFC;belriechende Kleidung und Gegenst&#xE4;nde. Welche weiteren Fundb&#xFC;ros gibt es in Celle? Weitere Fundb&#xFC;ros findest du auf der Website der Stadt Celle.&#xA0; Immer up to date auf unseren Social Media-Kan&#xE4;le &#xDC;berall und jederzeit: &#xDC;ber unsere Social-Media-Kan&#xE4;le verpasst du keine unserer Neuigkeiten mehr und bist jederzeit rund um unseren Busverkehr auf dem Laufenden. ZU INSTAGRAM ZU WHATSAPP Rechtliches TARIFBESTIMMUNGEN BESONDERE BEF&#xD6;RDERUNGSBEDINGUNGEN Barrierefreiheit: Unterwegs mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen Mobilit&#xE4;t ist ein nat&#xFC;rliches Bed&#xFC;rfnis des Menschen. Wie schnell man in seiner Bewegungsfreiheit eingeschr&#xE4;nkt ist, hat jeder schon einmal erfahren: Schwere Eink&#xE4;ufe, ein Kinderwagen oder ein gebrochenes Bein machen Wege beschwerlich und eine Sehbehinderung oder auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein, schr&#xE4;nkt die Beweglichkeit in hohem Ma&#xDF;e ein. Barrierefrei ausgebaute Haltestellen zusammen mit Fahrzeugen ohne Stufen und einer ausreichenden T&#xFC;rbreite sind die erforderlichen Bedingungen, um mit einem Rollstuhl oder einem Kinderwagen problemlos Bus fahren zu k&#xF6;nnen. Da diese Voraussetzungen in unserem Bediengebiet noch nicht vollst&#xE4;ndig gegeben sind, beraten wir Sie gern zu Ihren Fahrtw&#xFC;nschen und bem&#xFC;hen uns, Ihnen die bestm&#xF6;gliche Barrierefreiheit zu bieten. Wenn Sie uns mitteilen wo Sie zu- oder aussteigen m&#xF6;chten, pr&#xFC;fen wir, ob die gew&#xFC;nschte Haltestelle entsprechend ausgebaut ist. Wenn Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Sie eine Fahrt unternehmen m&#xF6;chten, freuen wir uns &#xFC;ber Ihre vorzeitige Anmeldung. Damit wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf f&#xFC;r Ihre Fahrtw&#xFC;nsche mit Rollstuhl (besonders auch mit einem Elektrorollstuhl) zusichern k&#xF6;nnen, bitten wir Sie, mindestens einen Tag vor Ihrem Fahrtwunsch telefonisch Kontakt zu uns aufzunehmen, damit wir die erforderlichen Vorkehrungen treffen k&#xF6;nnen. Rufen Sie uns einfach von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 8 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 15.30 Uhr an, wir beraten Sie gern. Wenn Sie einen spontanen Fahrtwunsch haben, geben Sie uns bitte die M&#xF6;glichkeit die Verf&#xFC;gbarkeit eines geeigneten Fahrzeuges f&#xFC;r Sie zu pr&#xFC;fen. Wenden Sie sich dazu einfach an unsere Zentrale, die kurzfristig in Erfahrung bringt, was wir Ihnen anbieten k&#xF6;nnen. Wenn Sie Hilfe beim Ein- und Aussteigen ben&#xF6;tigen, sind sicher Fahrg&#xE4;ste und/oder unser Fahrpersonal gern bereit, Ihnen zu helfen. Bitte haben Sie jedoch Verst&#xE4;ndnis daf&#xFC;r, dass es keine grunds&#xE4;tzliche Verpflichtung auf Hilfestellungen gibt. Z&#xF6;gern Sie bitte auch nicht, andere Fahrg&#xE4;ste oder den Fahrer anzusprechen, wenn die gesondert ausgewiesenen Sitzpl&#xE4;tze f&#xFC;r Schwerbehinderte oder die Mehrzweckbereiche im Fahrzeug belegt sind. Denn eines ist sicher: Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben ein Vorrecht auf den Stellplatz im Mehrzweckbereich. Wenn Sie mit einem Rollator unterwegs sind, ist es gut zu wissen, dass dieser im Fahrzeug zusammengeklappt oder zumindest im Mehrzweckbereich gesichert abgestellt sein muss, die Bremse muss dabei angezogen sein. Zu Ihrer Sicherheit darf der Rollator im Bus nicht als Sitzplatz genutzt werden, das ist besonders beim Anfahren und Bremsen gef&#xE4;hrlich. Anmeldung und Beratung unter: 05141 48708-0 info@cebus-celle.de Kontaktformular Dein Recht als Fahrgast Die EU-Verordnung Nr. 181/2011 legt fest, welche Rechte Busreisende haben. Die meisten davon gelten f&#xFC;r den Buslinienfernverkehr (ab 250 km). Einzelne Rechte gelten aber auch f&#xFC;r Fahrg&#xE4;ste im Linienverkehr unter 250 km: Diskriminierungsfreie Bef&#xF6;rderungsbedingungen Bef&#xF6;rderung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschr&#xE4;nkter Mobilit&#xE4;t ohne Aufpreis sowie finanzielle Entsch&#xE4;digung bei Verlust oder Besch&#xE4;digung von Mobilit&#xE4;tshilfen Angemessene Information w&#xE4;hrend der gesamten Fahrt und allgemeine Information &#xFC;ber die Fahrgastrechte der EU-Verordnung Nr. 181/2011 Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens M&#xF6;glichkeit die nationalen Durchsetzungsstellen anzurufen Und f&#xFC;r Fahrg&#xE4;ste im Gelegenheitsverkehr (z.B. Ausflugsfahrten) Diskriminierungsfreie Bef&#xF6;rderungsbedingungen Entsch&#xE4;digung und Hilfen bei Unf&#xE4;llen Finanzielle Entsch&#xE4;digung bei Verlust oder Besch&#xE4;digung von Mobilit&#xE4;tshilfen von behinderten Menschen und Personen mit eingeschr&#xE4;nkter Mobilit&#xE4;t Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten im Busverkehr gibt es auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes. Anregungen, Hinweise und Fragen nehmen wir gerne &#xFC;ber unser Kontaktformular entgegen. Damit wir dein Anliegen schnell bearbeiten k&#xF6;nnen, ben&#xF6;tigen wir m&#xF6;glichst genaue Angaben: Datum Uhrzeit Buslinie Ort Jede Anfrage wird ernst genommen, gepr&#xFC;ft und beantwortet. Deshalb bitten wir um dein Verst&#xE4;ndnis, wenn du nicht sofort eine Antwort bekommst. Wenn du mit unserer Antwort nicht einverstanden bist oder glaubst, dass wir deine Fahrgastrechte verletzt haben, kannst du dich an das Eisenbahn-Bundesamt wenden. F&#xFC;lle dazu einfach das Beschwerdeformular aus und schicke es an diese Adresse: Eisenbahn-BundesamtHeinemannstra&#xDF;e 653175 Bonn 0228 30795-499 fahrgastrechte@eba.bund.de Erg&#xE4;nzend oder alternativ kannst du dich an die SNUB &#x2013; Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V. wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Fahrg&#xE4;sten und Verkehrsunternehmen des &#xF6;ffentlichen Personennahverkehrs mit dem Ziel einer au&#xDF;ergerichtlichen Streitbeilegung. SNUB &#x2013; Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e. V.Postfach 602530060 Hannover 0511 16689620-00&hellip;</description></oembed>
