{"version":"1.0","provider_name":"Cebus Celle","provider_url":"https:\/\/cebus-celle.de\/es","title":"F\u00fcr den Fahrgast - Cebus Celle","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"hu3MNESX2m\"><a href=\"https:\/\/cebus-celle.de\/es\/service\/fuer-den-fahrgast\/\">Para el pasajero<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/cebus-celle.de\/es\/service\/fuer-den-fahrgast\/embed\/#?secret=hu3MNESX2m\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"\u00abF\u00fcr den Fahrgast\u00bb \u2014 Cebus Celle\" data-secret=\"hu3MNESX2m\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script type=\"text\/javascript\">\n\/* <![CDATA[ *\/\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/cebus-celle.de\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n\/* ]]> *\/\n<\/script>","thumbnail_url":"https:\/\/cebus-celle.de\/wp-content\/uploads\/header_fuer-den-fahrgast_subsite-1.png","thumbnail_width":1920,"thumbnail_height":593,"description":"WICHTIGE INFOS F\u00dcR DICH ALS UNSEREN FAHRGAST Dein Kontakt zu uns! Egal ob Anregung oder Lob &#8211; dein Feedback hilft uns den Busverkehr zu verbessern. Du kannst uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. Noch leichter macht es dir unser Kontaktformular, mit dem du uns schnell und unkompliziert dein Anliegen schildern kannst. ZUM KONTAKTFORMULAR So kannst du uns erreichen Kontaktformular 05141 48708-0 info@cebus-celle.de mo &#8211; do 7.30 &#8211; 16.30 Uhr | fr 7.30 &#8211; 15.30 Uhr Fundsachen Etwas im Bus vergessen?In unserem Online-Fundb\u00fcro kannst du nach Fundsachen suchen und pr\u00fcfen, ob dein Gegenstand bei uns abgegeben wurde.Wird er gefunden, erh\u00e4ltst du dort alle Informationen zur Abholung. ZUM ONLINE-FUNDB\u00dcRO H\u00e4ufig gestellte Fragen Muss ich f\u00fcr die Aush\u00e4ndigung meiner Fundsache etwas bezahlen? Nein, du bekommst deinen verlorenen Gegenstand nat\u00fcrlich kostenlos zur\u00fcck. Wie kann ich mein Eigentum zur\u00fcckerhalten, wenn ich es nicht pers\u00f6nlich abholen kann? Du kannst eine andere Person mit der Abholung bevollm\u00e4chtigen. Den Versand von Fundsachen bieten wir nicht an. Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt und was passiert danach? Massenfundsachen wie Kleidung, Regenschirme, Rucks\u00e4cke, Turmbeutel etc. werden maximal 6 Wochen aufbewahrt.\u00a0Wertgegenst\u00e4nde wie Mobiltelefone, Geldb\u00f6rsen, Schmuck und Uhren, werden maximal 6 Monate aufbewahrt. Nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen entsorgt oder an caritative Einrichtungen gegeben. Was passiert mit Ausweisen \/ Personaldokumenten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist? Diese werden an die Beh\u00f6rde geschickt, die das Dokument ausgestellt hat. Was passiert mit gefundenen EC- oder Kreditkarten, PAYBACK-Karten, Mitgliederausweisen etc. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist? Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet. Wie kann ich mein Eigentum an einem Schl\u00fcssel nachweisen und was passiert mit Schl\u00fcsseln nach der Aufbewahrungsfrist? Der Abgleich kann durch einen Zweitschl\u00fcssel erfolgen oder durch m\u00f6glicherweise vorhandene Seriennummern. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Schl\u00fcssel\u00a0vernichtet. Welche Fundsachen werden nicht aufgehoben? Verderbliche Lebensmittel. Gef\u00fcllte Brot- und Getr\u00e4nkebeh\u00e4lter. Stark verschmutzte und \u00fcbelriechende Kleidung und Gegenst\u00e4nde. Welche weiteren Fundb\u00fcros gibt es in Celle? Weitere Fundb\u00fcros findest du auf der Website der Stadt Celle.\u00a0 Immer up to date auf unseren Social Media-Kan\u00e4le \u00dcberall und jederzeit: \u00dcber unsere Social-Media-Kan\u00e4le verpasst du keine unserer Neuigkeiten mehr und bist jederzeit rund um unseren Busverkehr auf dem Laufenden. ZU INSTAGRAM ZU WHATSAPP Rechtliches TARIFBESTIMMUNGEN BESONDERE BEF\u00d6RDERUNGSBEDINGUNGEN Barrierefreiheit: Unterwegs mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen Mobilit\u00e4t ist ein nat\u00fcrliches Bed\u00fcrfnis des Menschen. Wie schnell man in seiner Bewegungsfreiheit eingeschr\u00e4nkt ist, hat jeder schon einmal erfahren: Schwere Eink\u00e4ufe, ein Kinderwagen oder ein gebrochenes Bein machen Wege beschwerlich und eine Sehbehinderung oder auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein, schr\u00e4nkt die Beweglichkeit in hohem Ma\u00dfe ein. Barrierefrei ausgebaute Haltestellen zusammen mit Fahrzeugen ohne Stufen und einer ausreichenden T\u00fcrbreite sind die erforderlichen Bedingungen, um mit einem Rollstuhl oder einem Kinderwagen problemlos Bus fahren zu k\u00f6nnen. Da diese Voraussetzungen in unserem Bediengebiet noch nicht vollst\u00e4ndig gegeben sind, beraten wir Sie gern zu Ihren Fahrtw\u00fcnschen und bem\u00fchen uns, Ihnen die bestm\u00f6gliche Barrierefreiheit zu bieten. Wenn Sie uns mitteilen wo Sie zu- oder aussteigen m\u00f6chten, pr\u00fcfen wir, ob die gew\u00fcnschte Haltestelle entsprechend ausgebaut ist. Wenn Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Sie eine Fahrt unternehmen m\u00f6chten, freuen wir uns \u00fcber Ihre vorzeitige Anmeldung. Damit wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf f\u00fcr Ihre Fahrtw\u00fcnsche mit Rollstuhl (besonders auch mit einem Elektrorollstuhl) zusichern k\u00f6nnen, bitten wir Sie, mindestens einen Tag vor Ihrem Fahrtwunsch telefonisch Kontakt zu uns aufzunehmen, damit wir die erforderlichen Vorkehrungen treffen k\u00f6nnen. Rufen Sie uns einfach von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 8 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 15.30 Uhr an, wir beraten Sie gern. Wenn Sie einen spontanen Fahrtwunsch haben, geben Sie uns bitte die M\u00f6glichkeit die Verf\u00fcgbarkeit eines geeigneten Fahrzeuges f\u00fcr Sie zu pr\u00fcfen. Wenden Sie sich dazu einfach an unsere Zentrale, die kurzfristig in Erfahrung bringt, was wir Ihnen anbieten k\u00f6nnen. Wenn Sie Hilfe beim Ein- und Aussteigen ben\u00f6tigen, sind sicher Fahrg\u00e4ste und\/oder unser Fahrpersonal gern bereit, Ihnen zu helfen. Bitte haben Sie jedoch Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass es keine grunds\u00e4tzliche Verpflichtung auf Hilfestellungen gibt. Z\u00f6gern Sie bitte auch nicht, andere Fahrg\u00e4ste oder den Fahrer anzusprechen, wenn die gesondert ausgewiesenen Sitzpl\u00e4tze f\u00fcr Schwerbehinderte oder die Mehrzweckbereiche im Fahrzeug belegt sind. Denn eines ist sicher: Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben ein Vorrecht auf den Stellplatz im Mehrzweckbereich. Wenn Sie mit einem Rollator unterwegs sind, ist es gut zu wissen, dass dieser im Fahrzeug zusammengeklappt oder zumindest im Mehrzweckbereich gesichert abgestellt sein muss, die Bremse muss dabei angezogen sein. Zu Ihrer Sicherheit darf der Rollator im Bus nicht als Sitzplatz genutzt werden, das ist besonders beim Anfahren und Bremsen gef\u00e4hrlich. Anmeldung und Beratung unter: 05141 48708-0 info@cebus-celle.de Kontaktformular Dein Recht als Fahrgast Die EU-Verordnung Nr. 181\/2011 legt fest, welche Rechte Busreisende haben. Die meisten davon gelten f\u00fcr den Buslinienfernverkehr (ab 250 km). Einzelne Rechte gelten aber auch f\u00fcr Fahrg\u00e4ste im Linienverkehr unter 250 km: Diskriminierungsfreie Bef\u00f6rderungsbedingungen Bef\u00f6rderung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t ohne Aufpreis sowie finanzielle Entsch\u00e4digung bei Verlust oder Besch\u00e4digung von Mobilit\u00e4tshilfen Angemessene Information w\u00e4hrend der gesamten Fahrt und allgemeine Information \u00fcber die Fahrgastrechte der EU-Verordnung Nr. 181\/2011 Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens M\u00f6glichkeit die nationalen Durchsetzungsstellen anzurufen Und f\u00fcr Fahrg\u00e4ste im Gelegenheitsverkehr (z.B. Ausflugsfahrten) Diskriminierungsfreie Bef\u00f6rderungsbedingungen Entsch\u00e4digung und Hilfen bei Unf\u00e4llen Finanzielle Entsch\u00e4digung bei Verlust oder Besch\u00e4digung von Mobilit\u00e4tshilfen von behinderten Menschen und Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten im Busverkehr gibt es auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes. Anregungen, Hinweise und Fragen nehmen wir gerne \u00fcber unser Kontaktformular entgegen. Damit wir dein Anliegen schnell bearbeiten k\u00f6nnen, ben\u00f6tigen wir m\u00f6glichst genaue Angaben: Datum Uhrzeit Buslinie Ort Jede Anfrage wird ernst genommen, gepr\u00fcft und beantwortet. Deshalb bitten wir um dein Verst\u00e4ndnis, wenn du nicht sofort eine Antwort bekommst. Wenn du mit unserer Antwort nicht einverstanden bist oder glaubst, dass wir deine Fahrgastrechte verletzt haben, kannst du dich an das Eisenbahn-Bundesamt wenden. F\u00fclle dazu einfach das Beschwerdeformular aus und schicke es an diese Adresse: Eisenbahn-BundesamtHeinemannstra\u00dfe 653175 Bonn 0228 30795-499 fahrgastrechte@eba.bund.de Erg\u00e4nzend oder alternativ kannst du dich an die SNUB &#8211; Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V. wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Fahrg\u00e4sten und Verkehrsunternehmen des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs mit dem Ziel einer au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegung. SNUB \u2013 Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e. V.Postfach 602530060 Hannover 0511 16689620-00&hellip;"}