1.

Gegenstand

Die CeBus GmbH & Co. KG (im Folgenden „CeBus“) betreibt unter dem Produktnamen „EasyShuttle“ eine Buchungsplattform für einen bedarfsgesteuerten Flächenverkehr mit Kraftfahrzeugen (im Folgenden On-Demand-Verkehr). Die entsprechende Beförderungsleistung wird durch die CeBus oder durch von ihr beauftragte Dritte erbracht. Der Verkehr der On-Demand-Linien ist verkehrlich und tariflich in den CeBus Tarifbestimmungen integriert.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform. Die über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsleistungen des On-Demand-Verkehres unterliegen den Tarifbestimmungen der CeBus. Zusätzlich wird ein Komfortzuschlag erhoben. Die jeweils aktuelle Fassung der Tarifbestimmungen sind auf www.cebus-celle.de einzusehen.

2.

Registrierung

Voraussetzung für die Nutzung der Buchungsplattform für den On-Demand-Verkehr ist zunächst die Installation der von der CeBus im Google Play Store und im Apple Store kostenfrei zum Download angebotenen EasyShuttle-Applikation („App“) auf einem mobilen Endgerät und die darüber erfolgende einmalige Registrierung als Nutzerin oder Nutzer (Anlegen eines Kundenkontos). Die App nutzende Person (im Folgenden gleichstellend für m-w-d „Nutzer“) gibt dazu ihren Vor- und Nachnamen sowie die von ihr genutzte Mobiltelefonnummer ein. Zusätzlich kann auch eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Außerdem muss den Nutzungsbedingungen für die Buchungsplattform zugestimmt werden.

3.

Buchung von Fahrten des On-Demand-Verkehres

Buchung über die App

Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2) ist der Nutzer für das Stellen von Fahrtanfragen sowie deren Buchung freigeschaltet. Über die App können jetzt unter Angabe von gewünschtem Start- und Zielpunkt sowie der gewünschten Abfahrt- oder Ankunftszeit unverbindliche Fahrtanfragen gestellt werden.

Alternativ kann der Nutzer in der App die Nutzung eigener Standortdaten (Geolocation) freigeben, die dann automatisch bei Fahrtanfragen als Startpunkt vorgeschlagen werden. Ein Überschreiben dieses Vorschlags ist jederzeit möglich. Auch kann die einmal freigegebene Nutzung der Standortfragen jederzeit in der App abgeschaltet werden. Nach Eingabe und Bestätigung der gewünschten Fahrtdaten wird über das Hintergrundsystem der Buchungsplattform unter Berücksichtigung der aktuell zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten ein konkreter Fahrtvorschlag unter Nennung folgender Parameter unterbreitet und dem Nutzer angezeigt:

  • voraussichtliche Abholzeit
  • voraussichtliche Ankunftszeit (Zeitfenster)
  • voraussichtliche Fahrzeit
  • voraussichtliche Wegstrecke
  • Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Abholort zum Ankunftsort (Fahrweg, auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
  • Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots

 

Fahrpreis

Dieser Fahrtvorschlag kann vom Nutzer innerhalb eines angezeigten Zeitraums über einen Auswahlknopf bestätigt werden. In diesem Fall wird aus dem Fahrtvorschlag eine verbindliche Buchung der Fahrt und über die App wird der vierstellige Berechtigungscode für diese Fahrt angezeigt. Wird der über die App angezeigte Fahrtvorschlag nicht innerhalb von 30 Sekunden angenommen, verfällt der Fahrtvorschlag, ohne dass hierfür Kosten entstehen. Der Nutzer kann einen Fahrtvorschlag auch innerhalb der 30-Sekunden-Spanne aktiv kostenlos stornieren. Ein Fahrtvorschlag wird jedoch nur dann erzeugt und angezeigt, wenn die über die Buchungsplattform prognostizierte Abfahrt- oder Ankunftszeit nicht mehr als 20 Minuten von der gewünschten Abfahrt- oder Ankunftszeit entfernt liegt. Ist dies in Abhängigkeit zur aktuellen Buchungslage nicht möglich, wird dies über die App angezeigt.

 

Telefonische Buchung

Für Fahrgäste, die über kein geeignetes Endgerät verfügen, wird die Möglichkeit einer telefonischen Buchung angeboten. Hierbei wird der eigentliche Buchungsvorgang im EasyShuttle-System vom Personal der Buchungshotline vorgenommen. Ohne die Nutzung der App stehen Features, wie die Echtzeitverfolgung des EasyShuttles oder die Benachrichtigung bei eventuell auftretenden Verspätungen, nicht zur Verfügung.

4.

Beförderungsvertrag und Fahrpreis

Für das Herunterladen sowie die Nutzung der App werden keine Kosten/Gebühren erhoben. Der Nutzer trägt die aus der Nutzung der App entstehenden Verbindungskosten selbst.

Mit Bestätigung des durch die Buchungsplattform unterbreiteten Fahrtvorschlags kommt zwischen dem Nutzer und der Cebus ein Beförderungsvertrag über die Beförderungsleistung entsprechend der vorausgegangenen Buchung zustande. Das erfolgreiche Zustandekommen des Beförderungsvertrags wird durch den vierstelligen Berechtigungscode für die Fahrt angezeigt. Der Nutzer schuldet gegenüber der CeBus den bei der Buchung angegebenen Fahrpreis. Der Fahrpreis setzt sich zusammen aus dem relationsbezogenen Verbindungspreis gem. CeBus Tarif und einem für die On-Demand-Linien geltenden Komfortzuschlag.

Für Vielfahrer besteht das Angebot für den Komfortzuschlag eine rabattierte Wochen- oder Monatskarte zu lösen.

Fahrgäste, die über eine für den On-Demand-Verkehr zeitlich wie räumlich gültige Fahrkarte der CeBus verfügen, können diese bei der Buchung in der Passagier-Einstellung der App angeben. Gezahlt wird dann ausschließlich der für den On-Demand-Verkehr geltende Komfortzuschlag.

Bei Einstieg in das Fahrzeug müssen alle Fahrgäste den Berechtigungscode vorweisen (mündlich oder optisch) sowie bei angegebener Nutzung einer CeBus Fahrkarte diese im Original vorzeigen. Beides hat unaufgefordert zu erfolgen. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrkarte zur genauen Prüfung anzusehen und anzufassen. Der Fahrgast ist für den Prüfvorgang zur Herausgabe der Fahrkarte verpflichtet. Das mobile Endgerät muss während der Fahrt stets mitgeführt werden und auf Verlangen dem Fahrpersonal und Prüfpersonal des Verkehrsunternehmens vorgezeigt werden. Im Falle technischer Ausfälle, Störungen oder eines leeren Akkus, die dazu führen, dass der Nachweis des Berechtigungscodes bei einer Kontrolle nicht erbracht werden kann, wird dies als ungültiges betrachtet. Es ist zu beachten, dass nur das in der App dargestellter Berechtigungscode als gültig anerkannt wird: Screenshots, Bildschirmvideos oder ähnliche Nachweise, selbst von gültigen Tickets, berechtigen nicht zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen.

 

Beförderung schwerbehinderter Fahrgäste

Schwerbehindertenausweise mit gültiger Wertmarke werden im Rahmen des On-Demand-Verkehres anerkannt. Gezahlt wird dann ausschließlich der für den On-Demand-Verkehr geltende Komfortzuschlag.

5.

Bezahlung

Die CeBus bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche die CeBus sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten hat (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.

 

Buchung über die App

Die Bezahlung der über die App gebuchten Fahrten erfolgt ausschließlich elektronisch über die App.

 

Zahlarten und Abrechnung

Für Buchungen von Fahrten in der App kann zwischen den folgenden Zahlungsarten gewählt werden:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express)
  • Zahlung per PayPal
  • Vorauszahlung (Guthabenkonto)

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers für eine bestimmte der genannten Zahlarten besteht nicht. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch per E-Mail oder über die App und nur von der registrierten Person einseh- und abrufbar.

Der Nutzer kann auch mit Bargeld bezahlen.

 

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LogPay, Zahlungen von ihrem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Nutzerseinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und in der App einzutragen. Sie erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, sodass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihr zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber seinem Zahlungsdienstleister, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

 

Zahlung per Kreditkarte

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa oder MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. Das System der LogPay überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Zudem muss er sicherstellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

 

Zahlung per PayPal

Um mit PayPal zu bezahlen, wählt der Nutzer „PayPal“ als Zahlungsart aus. Es erfolgt die Weiterleitung auf die PayPal Seite, wo  die erforderlichen Daten eingegeben werden. Als nicht registrierte Person muss die Zahlung bestätigt werden. Als registrierte Person schließt der Nutzer mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal-Account des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot der nicht registrierten oder registrierten Person kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung des PayPal-Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über die App Guthabenpakete in Höhe von 5, 10 oder 20 Euro zu kaufen und mit dem hinterlegten Zahlungsmittel zu zahlen. Sie können die Guthabenpakete auch vorab per Banküberweisung bezahlen. Bitte überweisen Sie dafür den gewünschten Betrag an folgendes Konto:

               Kontoinhaber: CeBus GmbH & Co. KG
               Bank: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
               IBAN: DE84 2695 1311 0000 1809 35           
               BIC: NOLADE21GFW
               Verwendungszweck: „EasyShuttle“ + dein Name

Der CeBus steht es frei, auch andere Zahlungswege anzubieten. In diesem Fall werden alle Nutzer über die neuen Zahlungswege sowie die dazu geltenden Bedingungen informiert.

 

Buchung über Telefon

Der telefonisch buchende Nutzer kann die Bezahlung auf folgendem Weg vornehmen:

  • Barzahlung beim Einstieg ins EasyShuttle.
  • Nutzung vom Guthaben

6.

Vertriebswege

Für Fahrten mit dem EasyShuttle gelten die Tarifbestimmungen der CeBus in der jeweils gültigen Fassung. Ergänzend gilt folgendes:

Komfortzuschlag

Für Fahrten mit dem EasyShuttle ist zusätzlich zum Tarif der CeBus ein Komfortzuschlag zu entrichten. Der gültige Fahrpreis setzt sich somit aus dem CeBus Tarif für die jeweilige Fahrtrelation und dem Komfortzuschlag zusammen. Der Komfortzuschlag ist grundsätzlich je Person und Fahrt zu entrichten.

 

Vertriebsweg EasyShuttle-App

Für die Verwendung der EasyShuttle-App sind die Nutzungsbedingungen zur EasyShuttle-App zu beachten. Über die EasyShuttle-App können folgende Fahrkarten gekauft werden:

  • Komfortzuschlag zu Fahrkarten des CeBus Bartarifs und der CeBus Zeitkarten
  • Fahrkarten des CeBus Tarifs mit Start und Zielpunkt innerhalb des EasyShuttle-Bediengebietes
  • Komfortzuschlag Monatskarte
  • Komfortzuschlag Wochenkarte

Die über den Vertriebsweg EasyShuttle-App erworbenen Fahrkarten werden ausschließlich als E-Ticket für das Ausgabemedium Smartphone bereitgestellt.

 

Deaktivierung von Kundenkonten

Bei missbräuchlicher Verwendung des von der EasyShuttle-App nutzenden Person genutzten Kundenkontos kann die Cebus das Kundenkonto vorübergehend oder dauerhaft deaktivieren. Dies erfolgt insbesondere bei wiederholten oder einzelnen gravierenden Verstößen gegen die Tarif- und Beförderungsbedingungen der CeBus sowie die Nutzungsbedingungen der EasyShuttle -App.

7.

Nichtausführung einer Buchung/Stornierung einer Buchung

Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen können jederzeit durch den Nutzer über die App storniert werden. Stornierung durch den Nutzer sind kostenfrei. Bei Nichterscheinen des Nutzers am Abholort zur angegebenen Abfahrtzeit wird über die Buchungsplattform erworbene Fahrkarte nicht erstattet.

Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen können jederzeit auch durch die CeBus storniert werden. Dies kann z. B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Dem Nutzer werden in diesem Fall keine Kosten belastet. Bereits erfolgte Zahlungen für Fahrkarten und/oder den Komfortzuschlag werden erstattet.

Zur Gewährleistung einer möglichst hohen Verfügbarkeit des Angebotes behält sich die CeBus ausdrücklich vor, Personen, die mehrfach wiederholt nicht zur in der App angegebenen Abfahrtzeit am Abholort erscheinen, mindestens vorübergehend von der Nutzung der Buchungsplattform auszuschließen.

8.

Löschung des Kundenkontos

Der Nutzer kann das mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche unter den Kontoinformationen löschen. Alternativ kann die Löschung auch durch Erklärung in Textform per E-Mail an info@mein-easyshuttle.de erfolgen.

9.

Änderungen von App, Service und Nutzungsbedingungen

Die CeBus ist auch ohne Zustimmung des Nutzers berechtigt, die Buchungsplattform, die App oder den Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service.

Die CeBus ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service einschließlich des Verkehrs ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich. Die CeBus informiert die Nutzer hierüber in Textform.

10.

Haftung

Die Haftung der CeBus im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des EasyShuttle-Angebots einschließlich des Zugriffs auf die dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der CeBus oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit Schäden nicht durch abgeschlossene Versicherungen abgedeckt sind. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der CeBus bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie eine etwaige Haftung der CeBus nach dem Produkthaftungsgesetz.

Sofern die CeBus in ihren Allgemeinen und/oder Besonderen Beförderungsbedingungen oder Nutzungsbedingungen abweichende Haftungsregelungen getroffen hat, gelten diese.

11.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu dieser App zu entnehmen. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

12.

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

Die CeBus ist jederzeit berechtigt die vorliegenden Nutzungsbedingungen zu ändern. Die CeBus informiert den Kunden hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung der Buchungsplattform ist gekoppelt an die Zustimmung des Nutzers zu den geänderten Nutzungsbedingungen.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Verkehr der On-Demand-Linien wird als Gerichtsstand Celle vereinbart.