WICHTIGE INFOS FÜR DICH ALS UNSEREN FAHRGAST

Fundsachen

Falls du etwas im Bus vergessen hast, wie zum Beispiel deinen Regenschirm, dein Portemonnaie oder deine Jacke, kannst du dich per Mail oder telefonisch bei uns erkundigen, ob wir deinen Gegenstand gefunden haben. Wir bewahren alle Fundsachen für eine gewisse Zeit in unserem Fundbüro auf.

Zu diesen Zeiten kannst du dich telefonisch nach deinem verlorenen Gegenstand erkundigen:


Um zu prüfen, ob wir deinen verlorenen Gegenstand gefunden haben, teile uns bitte folgende Informationen mit:

  • Tag und Uhrzeit
  • Buslinie
  • Genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstands (Farbe, Größe, Marke, besondere Merkmale)

Wenn wir deinen Gegenstand gefunden haben, kannst du ihn in unserer Verwaltung abholen. 

Melde deinen Verlust direkt online:

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FAQ: Fundsachen

Nein, du bekommst deinen verlorenen Gegenstand natürlich kostenlos zurück.

Du kannst eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Den Versand von Fundsachen bieten wir nicht an.

Massenfundsachen wie Kleidung, Regenschirme, Rucksäcke, Turmbeutel etc. werden maximal 6 Wochen aufbewahrt. Wertgegenstände wie Mobiltelefone, Geldbörsen, Schmuck und Uhren, werden maximal 6 Monate aufbewahrt. Nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen entsorgt oder an caritative Einrichtungen gegeben.

Diese werden an die Behörde geschickt, die das Dokument ausgestellt hat.

Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet.

Der Abgleich kann durch einen Zweitschlüssel erfolgen oder durch möglicherweise vorhandene Seriennummern. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Schlüssel vernichtet.

  • Verderbliche Lebensmittel.
  • Gefüllte Brot- und Getränkebehälter.
  • Stark verschmutzte und übelriechende Gegenstände.

Weitere Fundbüros findest du auf der Website der Stadt Celle

Barrierefreiheit: Unterwegs mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen

Mobilität ist ein natürliches Bedürfnis des Menschen. Wie schnell man in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, hat jeder schon einmal erfahren: Schwere Einkäufe, ein Kinderwagen oder ein gebrochenes Bein machen Wege beschwerlich und eine Sehbehinderung oder auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein, schränkt die Beweglichkeit in hohem Maße ein.

Barrierefrei ausgebaute Haltestellen zusammen mit Fahrzeugen ohne Stufen und einer ausreichenden Türbreite sind die erforderlichen Bedingungen, um mit einem Rollstuhl oder einem Kinderwagen problemlos Bus fahren zu können. Da diese Voraussetzungen in unserem Bediengebiet noch nicht vollständig gegeben sind, beraten wir Sie gern zu Ihren Fahrtwünschen und bemühen uns, Ihnen die bestmögliche Barrierefreiheit zu bieten. Wenn Sie uns mitteilen wo Sie zu- oder aussteigen möchten, prüfen wir, ob die gewünschte Haltestelle entsprechend ausgebaut ist.

Wenn Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Sie eine Fahrt unternehmen möchten, freuen wir uns über Ihre vorzeitige Anmeldung. Damit wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf für Ihre Fahrtwünsche mit Rollstuhl (besonders auch mit einem Elektrorollstuhl) zusichern können, bitten wir Sie, mindestens einen Tag vor Ihrem Fahrtwunsch telefonisch Kontakt zu uns aufzunehmen, damit wir die erforderlichen Vorkehrungen treffen können. Rufen Sie uns einfach von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 8 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 15.30 Uhr an, wir beraten Sie gern.

Wenn Sie einen spontanen Fahrtwunsch haben, geben Sie uns bitte die Möglichkeit die Verfügbarkeit eines geeigneten Fahrzeuges für Sie zu prüfen. Wenden Sie sich dazu einfach an unsere Zentrale, die kurzfristig in Erfahrung bringt, was wir Ihnen anbieten können.

Wenn Sie Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigen, sind sicher Fahrgäste und/oder unser Fahrpersonal gern bereit, Ihnen zu helfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es keine grundsätzliche Verpflichtung auf Hilfestellungen gibt. Zögern Sie bitte auch nicht, andere Fahrgäste oder den Fahrer anzusprechen, wenn die gesondert ausgewiesenen Sitzplätze für Schwerbehinderte oder die Mehrzweckbereiche im Fahrzeug belegt sind. Denn eines ist sicher: Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben ein Vorrecht auf den Stellplatz im Mehrzweckbereich.

Wenn Sie mit einem Rollator unterwegs sind, ist es gut zu wissen, dass dieser im Fahrzeug zusammengeklappt oder zumindest im Mehrzweckbereich gesichert abgestellt sein muss, die Bremse muss dabei angezogen sein. Zu Ihrer Sicherheit darf der Rollator im Bus nicht als Sitzplatz genutzt werden, das ist besonders beim Anfahren und Bremsen gefährlich.

Anmeldung und Beratung unter:

Dein Recht als Fahrgast

Die EU-Verordnung Nr. 181/2011 legt fest, welche Rechte Busreisende haben. Die meisten davon gelten für den Buslinienfernverkehr (ab 250 km).

Einzelne Rechte gelten aber auch für Fahrgäste im Linienverkehr unter 250 km:

  • Diskriminierungsfreie Beförderungsbedingungen
  • Beförderung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne Aufpreis sowie finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen
  • Angemessene Information während der gesamten Fahrt und allgemeine Information über die Fahrgastrechte der EU-Verordnung Nr. 181/2011
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Möglichkeit die nationalen Durchsetzungsstellen anzurufen

Und für Fahrgäste im Gelegenheitsverkehr (z.B. Ausflugsfahrten)

  • Diskriminierungsfreie Beförderungsbedingungen
  • Entschädigung und Hilfen bei Unfällen
  • Finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität

Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten im Busverkehr gibt es auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.

Anregungen, Hinweise und Fragen nehmen wir gerne über unser Kontaktformular entgegen. Damit wir dein Anliegen schnell bearbeiten können, benötigen wir möglichst genaue Angaben:

  • Datum
  • Uhrzeit
  • Buslinie
  • Ort

Jede Anfrage wird ernst genommen, geprüft und beantwortet. Deshalb bitten wir um dein Verständnis, wenn du nicht sofort eine Antwort bekommst.

Wenn du mit unserer Antwort nicht einverstanden bist oder glaubst, dass wir deine Fahrgastrechte verletzt haben, kannst du dich an das Eisenbahn-Bundesamt wenden. Fülle dazu einfach das Beschwerdeformular aus und schicke es an diese Adresse:

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn


Ergänzend oder alternativ kannst du dich an die SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V. wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Ziel einer außergerichtlichen Streitbeilegung.

SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e. V.
Postfach 6025
30060 Hannover


Streitbeilegungsverfahren

Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

Beratung: Der Fahrgastbeirat nimmt Themen unter die Lupe und gibt Tipps und Anregungen

Der Fahrgastbeirat versteht sich als pragmatisch tätige Gruppe, die beratend die Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Bereich in Stadt und Landkreis Celle begleitet. Er hat eine Mittlerrolle zwischen den Fahrgästen und den Verkehrsunternehmen. Er bringt eigene Ideen und Wünsche der Bevölkerung ein und sorgt für die Einbindung in die Planungen.

Der Fahrgastbeirat besteht aus angemeldeten Teilnehmern, die unterschiedliche Aspekte und Interessen verfolgen und diese mit dem Ziel der Optimierung des ÖPNV einbringen.

Der Fahrgastbeirat ist unabhängig von der CeBus GmbH & Co. KG.